REISEPASS: Reisepaß- und Visabestimmungen für Dänemark gelten nicht für Grönland und die Färöer. Allgemein erforderlich, ausgenommen sind folgende Staatsangehörige für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten im Besitz eines gültigen Personalausweises:
(a) Personen, die mit einem gemeinsamen, von den dänischen Behörden anerkannten Sammelpaß einreisen
(b) EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz
(c) Island, Liechtenstein und Norwegen.
Kinder müssen ab Geburt im elterlichen Paß eingetragen sein oder einen eigenen Ausweis besitzen. Der Personalausweis und der Reisepaß müssen mindestens noch zwei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind:
(a) Staatsbürger der unter Reisepaß genannten Länder
(b) Staatsbürger von Andorra, Argentinien, Australien, Bermuda (nur Pässe mit dem Eintrag »British Dependent Territory Citizen«), Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Korea-Süd, Kroatien, Lettland, Litauen, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Polen, San Marino, Singapur, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Uruguay, den USA, der Vatikanstadt, Venezuela und Zypern.
Visaarten: Touristen-, Geschäfts- und Transitvisa.
Visagebühren: 40 DM; 350 öS; 40 sfr. Visa sind nicht für alle Länder gebührenpflichtig.
Bearbeitungszeit: nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich.
Aufenthaltsgenehmigung: Für Aufenthalte über 3 Monate erforderlich. Zu beantragen vor der Reise bei der Botschaft bzw. dem Konsulat oder der Ausländerbehörde: Direktoratet for Udlændinge, Ryesgade 53, DK-2100 Kopenhagen.
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