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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sowie von Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino und der Schweiz (gültiger Personalausweis ausreichend). Der Reisepaß muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten: Visaarten: Einreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Auskünfte erteilen die Konsulate und Botschaften . Gültigkeitsdauer: Einreisevisum: für ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbstätigkeit. Flughafentransitvisum: von der Nationalität abhängig; bis zu maximal 5 Tage für ein- oder mehrmalige Einreise. Transitvisum (über Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein-oder mehrmaliger Einreise. Aufenthaltsgenehmigung: Visumpflichtige Staatsbürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung vorab bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen. Staatsangehörige der unter Visum (a) und (b) aufgeführten Länder müssen beim zuständigen Ausländeramt in Deutschland innerhalb von 3 Monaten nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchten. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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