Informationen Deutschland - Pass/Visum -
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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sowie von Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino und der Schweiz (gültiger Personalausweis ausreichend). Der Reisepaß muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder; EFTA-Länder; Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Abhängige Gebiete Frankreich, Guam, Guatemala, Honduras, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kenia, Kolumbien, Korea-Süd, Kroatien, Macau, Malawi, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Panama, Paraguay, Polen, Puerto Rico, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern .

Visaarten: Einreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Auskünfte erteilen die Konsulate und Botschaften .

Gültigkeitsdauer: Einreisevisum: für ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbstätigkeit. Flughafentransitvisum: von der Nationalität abhängig; bis zu maximal 5 Tage für ein- oder mehrmalige Einreise. Transitvisum (über Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein-oder mehrmaliger Einreise.

Aufenthaltsgenehmigung: Visumpflichtige Staatsbürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung vorab bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen. Staatsangehörige der unter Visum (a) und (b) aufgeführten Länder müssen beim zuständigen Ausländeramt in Deutschland innerhalb von 3 Monaten nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchten.



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Letzte Änderung am: 28.02.2002

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