Informationen Finnland - Pass/Visum -
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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind [1] Staatsbürger von EU-Ländern sowie der Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein und San Marino, die als Touristen auch mit dem Personalausweis einreisen können.
Hinweis: Generell sollte der Reisepass mitgeführt werden.

VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für touristische Aufenthalte Staatsbürger folgender Länder:
die unter Reisepaß genannten Länder; Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bermuda, Bolivien, Botswana, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Grenada, Guatemala, Honduras, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea-Süd, Kroatien, Lesotho, Malawi, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Polen, Seychellen, Singapur, St. Vincent und die Grenadinen, Slowakische Republik, Slowenien, Swasiland, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Zypern für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten .

Visaarten: Touristen-, Geschäfts- und Transitvisa.

Bearbeitungszeit: Von der Nationalität abhängig (EU-Bürger bei persönlicher Beantragung am selben Tag; andere Nationalitäten bis zu mehreren Wochen, da die Anträge unter Umständen nach Helsinki geschickt werden).

Gültigkeitsdauer: Touristenvisum max. 3 Monate, Transitvisum max. 5 Tage. Verlängerungen bei der Botschaft oder den Konsulaten.

Aufenthaltsgenehmigung: Anträge an die Botschaft oder Konsulate. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen (Gebühr: je 65 EUR) sollten rechtzeitig beantragt werden.



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Letzte Änderung am: 28.02.2002

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