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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind [1] Staatsbürger von EU-Ländern sowie der Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein und San Marino, die als Touristen auch mit dem Personalausweis einreisen können. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für touristische Aufenthalte Staatsbürger folgender Länder: Visaarten: Touristen-, Geschäfts- und Transitvisa. Bearbeitungszeit: Von der Nationalität abhängig (EU-Bürger bei persönlicher Beantragung am selben Tag; andere Nationalitäten bis zu mehreren Wochen, da die Anträge unter Umständen nach Helsinki geschickt werden). Gültigkeitsdauer: Touristenvisum max. 3 Monate, Transitvisum max. 5 Tage. Verlängerungen bei der Botschaft oder den Konsulaten. Aufenthaltsgenehmigung: Anträge an die Botschaft oder Konsulate. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen (Gebühr: je 65 EUR) sollten rechtzeitig beantragt werden. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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