Informationen Frankreich - Pass/Visum -
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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder mit gültigem Personalausweis:
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien; Schweiz und Liechtenstein; Andorra, Monaco und San Marino.
Der Reisepaß muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Bermuda, Brasilien (Visumpflicht für Einreise in franz. Überseegebiete), Brunei, Chile, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea-Süd, Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Zypern für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.

Visaarten: Kurzzeitvisa (Transitvisa sowie Touristenvisa für einmalige oder mehrmalige Einreise), Langzeitvisa (Studien- und Arbeitsaufenthalte).

Visagebühren: Je nach Nationalität unterschiedlich. Die Gebühren sind vom Wechselkurs des französischen Franc abhängig.

Bearbeitungszeit: Unterschiedlich, zwischen 1 Tag und 3 Wochen. Staatsbürger osteuropäischer Länder müssen mit 30 Tagen rechnen, Staatsbürger der Länder des Nahen Ostens und Inhaber eines Flüchtlings-Reisepasses mit 2 Monaten.

Aufenthaltsgenehmigung: Arbeitsgenehmigungen müssen zumeist in Frankreich beantragt werden. Weitere Informationen von den Botschaften (Adressen s. o.). Die Generalkonsulate erteilen nur auf schriftliche Anfrage Auskunft.



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Letzte Änderung am: 28.02.2002

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