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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder mit gültigem Personalausweis: VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder: Visaarten: Kurzzeitvisa (Transitvisa sowie Touristenvisa für einmalige oder mehrmalige Einreise), Langzeitvisa (Studien- und Arbeitsaufenthalte). Visagebühren: Je nach Nationalität unterschiedlich. Die Gebühren sind vom Wechselkurs des französischen Franc abhängig. Bearbeitungszeit: Unterschiedlich, zwischen 1 Tag und 3 Wochen. Staatsbürger osteuropäischer Länder müssen mit 30 Tagen rechnen, Staatsbürger der Länder des Nahen Ostens und Inhaber eines Flüchtlings-Reisepasses mit 2 Monaten. Aufenthaltsgenehmigung: Arbeitsgenehmigungen müssen zumeist in Frankreich beantragt werden. Weitere Informationen von den Botschaften (Adressen s. o.). Die Generalkonsulate erteilen nur auf schriftliche Anfrage Auskunft. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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