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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von: VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für Aufenthalte (nicht jedoch zur Arbeitsaufnahme) von bis zu 3 Monaten, sofern nicht anders angegeben: Visaarten: Transitvisum: Ein gültiger Reisepaß mit den für die geplante Weiterreise in Drittländer notwendigen Visa sowie gültige Fahrkarten für die Weiterreise müssen vorgelegt werden. Einreisevisum: Touristen- oder Geschäftsvisum. Weitere Einzelheiten auf Anfrage von den Konsulaten (Telefonnummern s. o.). Gültigkeitsdauer: Maximal 3 Monate vom Tag der Ausstellung an. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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