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REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 2 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Kinder können auch mit dem Kinderausweis einreisen. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: Visaarten: Geschäfts-, Transitvisum (ein- und mehrmalige Durchreise), Einreisevisum (ein- und mehrmalige Einreise). Bearbeitungszeit: Deutschland und Schweiz: 10 Tage. Österreich: 2-10 Tage. Expressausstellung sofort. Aufenthaltsgenehmigung: Zu beantragen beim Immigration Department. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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