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REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder: VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Touristik- und/oder Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten. Visaarten: Einzel-, Mehrfach-, Gruppen- und Transitvisum (ein- und zweifach). Aufenthaltsgenehmigung: Weitere Informationen von der Botschaft. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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