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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Staaten und Schweiz, die unter Vorlage eines gültigen Personalausweises für maximal 3 Monate einreisen dürfen. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von maximal 3 Monaten, sofern nicht anders angegeben: Visaarten: Touristenvisum (4 Wochen), Transitvisum (24 Std.), Mehrfachvisum (ein Jahr, wird von der Immigration Police in Malta ausgestellt). Es gibt nur Einzelvisa. Bearbeitungszeit: 3-4 Wochen. Alle Anträge werden nach Malta geschickt, wo sie bearbeitet werden. Transitvisa werden in der Regel am selben Tag ausgestellt. Aufenthaltsgenehmigung: Anträge an die Einwanderungsbehörde: Principal Immigration Officer, Police General Headquarters, Floriana, Malta. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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