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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von [1] EU-Ländern (ausgenommen Finnland und Schweden), der Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Malta, Monaco und San Marino, die mit gültigem Personalausweis oder der Europäischen Identitätskarte einreisen können. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind, bei Aufenthalten touristischer und geschäftlicher Natur bis zu 3 Monaten, Staatsangehörige folgender Länder: Visaarten: Transit- und Einreisevisum (Urlaubs- oder Geschäftsreisen). Bearbeitungszeit: 14 Tage. Aufenthaltsgenehmigung: Nähere Informationen von der Botschaft. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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