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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von: VISUM: Seit dem 26. März 1995 gilt das Schengener Abkommen. Demnach fallen bei Reisen zwischen den Unterzeichnerstaaten Deutschland, Frankreich, Portugal, Spanien und den Benelux-Ländern jegliche Personen- und Warenkontrollen weg. Frankreich und Portugal behalten sich allerdings das Recht vor, weiterhin Grenzkontrollen durchzuführen. Ein Visum für einen der Unterzeichnerstaaten gilt auch in den anderen. Trotzdem sollte man sich im Zwiefelsfall an die zuständige Botschaft wenden, da manche Staatsbürger einer sogenannten »Grauzone« angehören, in der Schengen-Länder Anträge individuell behandeln und eigene Visabestimmungen auferlegen können. Nachfolgend eine unverbindliche Liste der Staaten, die kein Visum für ein Schengen-Land benötigen: EU-Länder, Andorra, Argentinien, Brasilien, Chile, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea-Süd, Liechtenstein, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Zypern. Visaarten: Flughafentransit-, Durchreise- und Einreisevisum (Touristenvisum). Bearbeitungszeit: Unterschiedlich, 1 Tag bis 6 Wochen. Aufenthaltsgenehmigung: Informationen von den Botschaften. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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