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REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder: Visaarten: Besuchs- und Transitvisum. Bearbeitungszeit: Bis zu 3 Werktagen. In Ausnahmefällen kann das Visum am selben Tag erteilt werden, muß jedoch vor 11.00 Uhr beantragt werden. Aufenthaltsgenehmigung: Anträge an die Konsulate bzw. Konsularabteilungen der Botschaft. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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