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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der EU sowie der Schweiz, Island, Liechtenstein, Malta und Norwegen mit gültigem Personalausweis. Der Reisepaß muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte bis zu 3 Monaten: Visaarten: Einzel- und Familienvisum (in einen Familienpaß eingestempeltes Visum). Bearbeitungszeit: Je nach Visaart unterschiedlich. Einzelheiten von der Botschaft. Aufenthaltsgenehmigung: Informationen von konsularischen Vertretungen. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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