REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
- Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder mit gültigem Personalausweis;
- Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino und Zypern mit gültigem Personalausweis.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Touristik- und/oder Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:
- der unter Reisepaß aufgeführten Länder;
- aller nord-, süd- und mittelamerikanischen Länder, einschließlich der karibischen Inselstaaten, mit Ausnahme der Staatsangehörigen von Belize, Dominikanische Republik, Haiti und Peru, die ein Visum benötigen;
- Andorra, Australien, Brunei, Fidschi, Island, Israel, Japan, Kiribati, Korea-Süd, Kroatien, Malaysia, Neuseeland, Norwegen, Polen, Salomonen, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Südafrika, Tschechische Republik, Tuvalu, Ungarn und Vatikanstadt;
- Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Ehem. jugosl. Republik Mazedonien und Türkei sind nur dann vom Visumzwang befreit, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in einem Mitgliedsland der EU oder EFTA, in den USA oder Kanada haben.
Staatsbürger aller nicht aufgeführten Länder benötigen ein Visum.
Visaarten: Einzel-, Mehrfach-, Gruppen- und Transitvisum (ein- und zweifach).
Aufenthaltsgenehmigung: Weitere Informationen von der Botschaft oder der Fremdenpolizei.
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