Informationen Slowakische Republik - Pass/Visum -
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REISEPASS: Allgemein erforderlich. Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik können auch mit dem Personalausweis einreisen. Falls ein Visum erforderlich ist, muß der Reisepaß mindestens 2 Monate über die Gültigkeitsdauer des Visums (in der Regel 6 Monate) gültig sein.

VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
- Bundesrepublik Deutschland, übrige EU-Länder (Großbritannien max. 180 Tage, Österreich und Italien max. 30 Tage) und Schweiz für max. 90 Tage;
- Belarus, Bulgarien, franz. Überseegebiete, Israel, Kroatien, Kuba, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Südafrika, USA, Vatikanstadt und Zypern für max. 30 Tage;
- Andorra, Estland, Island, Kanada, Korea-Süd, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malaysia, Malta, Monaco, Norwegen, Polen, Slowenien und Ungarn für max. 90 Tage;
- Singapur für max. 14 Tage;
- Tschechische Republik und Ukraine unbegrenzt.

Visaarten: Transitvisum, Einfach- und Mehrfachvisum. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepaß der Eltern eingetragen sind, benötigen kein Visum.

Bearbeitungszeit: Deutschland: 7 Tage, Expreßausstellung am selben Tag; Österreich: 4 Tage, Expreßausstellung am selben Tag.

Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen an die Botschaft.



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Letzte Änderung am: 28.02.2002

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