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REISEPASS: Allgemein erforderlich. Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik können auch mit dem Personalausweis einreisen. Falls ein Visum erforderlich ist, muß der Reisepaß mindestens 2 Monate über die Gültigkeitsdauer des Visums (in der Regel 6 Monate) gültig sein. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder: Visaarten: Transitvisum, Einfach- und Mehrfachvisum. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepaß der Eltern eingetragen sind, benötigen kein Visum. Bearbeitungszeit: Deutschland: 7 Tage, Expreßausstellung am selben Tag; Österreich: 4 Tage, Expreßausstellung am selben Tag. Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen an die Botschaft. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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