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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind, Staatsangehörige von EU-Ländern, der Schweiz und Kroatien für Aufenthalte von maximal 30 Tagen. Bei Einreise mit dem Personalausweis wird an der Grenze kostenlos ein Passierschein ausgestellt. Bei Transitreisen ist immer ein Reisepaß erforderlich. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis (ab 5 Jahren mit Lichtbild), wenn sie nicht im elterlichen Reisepaß eingetragen sind. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder: Visaarten: Einfach-, Mehrfach- und Transitvisum. Geschäfts- und Arbeitsvisa können bei den diplomatischen Vertretungen oder in Slowenien selbst beantragt werden. Mehrfachvisa werden nur unter bestimmten Voraussetzungen auf schriftliches Gesuch hin (meist für Geschäftsreisen) ausgestellt. Bearbeitungszeit: In der Regel sofort. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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