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REISEPASS: Allgemein erforderlich, mit Ausnahme von Staatsbürgern der Bundesrepublik Deutschland, die mit einem Personalausweis einreisen können. (Kinder ab vier Jahren mit Kinderausweis und Lichtbild.) Falls ein Visum erforderlich ist, muß der Reisepaß mindestens 2 Monate über die Gültigkeitsdauer des Visums (in der Regel 6 Monate) gültig sein (insgesamt 8 Monate). VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder: Visaarten: Transitvisum, Einfach- und Mehrfachvisum. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepaß der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum. Kinder, die einen eigenen Reisepaß besitzen, müssen ein separates Visum beantragen. Bearbeitungszeit: Persönlich: sofort; postalisch: max. 10-14 Tage. Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen an die Botschaft. |
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Letzte Änderung am: 28.02.2002 |
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