Informationen Tschechische Republik - Pass/Visum -
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REISEPASS: Allgemein erforderlich, mit Ausnahme von Staatsbürgern der Bundesrepublik Deutschland, die mit einem Personalausweis einreisen können. (Kinder ab vier Jahren mit Kinderausweis und Lichtbild.) Falls ein Visum erforderlich ist, muß der Reisepaß mindestens 2 Monate über die Gültigkeitsdauer des Visums (in der Regel 6 Monate) gültig sein (insgesamt 8 Monate).

VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
- Bundesrepublik Deutschland, übrige EU-Länder und Schweiz für max. 90 Tage (Großbritannien max. 180 Tage, Österreich max. 30 Tage);
- Andorra, Chile, Estland, Island, Israel, Korea-Süd, Kroatien, Lettland, Litauen, Malaysia, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Slowenien, Ungarn und Vatikanstadt für max. 90 Tage;
- Bulgarien, Franz. Überseegebiete, Kuba, Mazedonien (Ehem. jugosl. Republik), Rumänien, Russische Föderation, San Marino, USA und Zypern für max. 30 Tage;
- Kanada und Liechtenstein für max. 180 Tage;
- Slowakische Republik unbegrenzt;
- weitere GUS-Mitglieder benötigen u. U. kein Visum, sofern sie im Besitz eines Reise-Vouchers sind (weiteres von der Botschaft).

Visaarten: Transitvisum, Einfach- und Mehrfachvisum. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepaß der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum. Kinder, die einen eigenen Reisepaß besitzen, müssen ein separates Visum beantragen.

Bearbeitungszeit: Persönlich: sofort; postalisch: max. 10-14 Tage.

Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen an die Botschaft.



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Letzte Änderung am: 28.02.2002

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