Informationen Türkei - Pass/Visum -
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REISEPASS: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von:
- der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Griechenland und Luxemburg mit gültigem Personalausweises für touristische Aufenthalte (Staatsbürger aller anderen EU-Länder benötigen einen Reisepaß);
- der Schweiz.
Der Reisepaß muß mindestens 6 Monate gültig sein.

Anmerkung: Die Mitnahme des Reisepasses wird empfohlen, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.

VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder (für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten, sofern nicht anders angegeben):
- Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg und Schweden (Staatsbürger von Österreich, Belgien, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Portugal und Spanien benötigen Visa, bekommen diese jedoch direkt bei der Einreise
- Liechtenstein und Schweiz;
- Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Chile, Ecuador, Fidschi, Grenada, Iran, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Katar, Kenia, Korea-Süd, Kuwait, Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Oman, St. Lucia, San Marino, Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur, Trinidad und Tobago, Tunesien, Uruguay, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate und türkischer Teil Zyperns;
- Bolivien, Kasachstan, Kirgisistan und Südafrika für max. 1 Monat;
- Bosnien-Herzegowina, Indonesien, Kroatien, Ehem. jugosl. Republik Mazedonien, Rumänien und Slowenien für max. 2 Monate.

Anmerkung: Visa für Staatsbürger der nachstehenden Länder werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepaß eingetragen: Korea-Nord, Taiwan (China) und griechischer Teil Zyperns.
- Staatsbürger der folgenden Länder erhalten bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Land unterschiedlich:
- Belgien, Brasilien, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und USA für max. 3 Monate;
- Estland, GUS-Staaten, Jordanien, Jugoslawien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Taiwan (China), Tschechische Republik und Ungarn für max. 1 Monat;
- Albanien und Guatemala für max. 15 Tage.

Visaarten: Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum.
Transitvisa werden nicht benötigt von Personen mit bestätigtem Weiterflug (und gegebenenfalls Visum), die ihre Reise mit dem gleichen oder nächsten Flugzeug fortsetzen.
Transitvisa werden von allen anderen Reisenden verlangt, die ihre Reise innerhalb von 72 Std. fortsetzen. Sollte dieser Zeitraum überschritten werden, ist ein Einreisevisum erforderlich. Transitvisa werden nur bei Vorlage des Reisepasses und bestätigter Weiterreise ausgestellt. In besonderen Fällen und nur bei bestimmten Nationalitäten werden Transitvisa anstelle von Touristenvisa ausgestellt, die einen Aufenthalt von bis zu einer Woche ermöglichen.

Bearbeitungszeit: Unterschiedlich, max. 5 Wochen.



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Letzte Änderung am: 28.02.2002

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